Ihre Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Grundsteuerreform 2022

Da die aktuelle Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, muss bis Oktober 2022 eine Bewertung sämtlicher Grundstücke stattfinden.

Jeder Grundstückseigentümer (unbebaut, bebaut, vermietet, leerstehend oder selbst genutzt) ist verpflichtet, eine entsprechende Steuererklärung zu seinem Grundstück abzugeben. Dies gilt auch, wenn man dazu nicht aufgefordert wird.

Und dafür ist Spezialwissen im Immobilienbereich unbedingt nötig. Aufgrund langjähriger Tätigkeiten in der Immobilienbranche (insb. Finanzierung) ist unser Team deshalb bestens aufgestellt.

Die Berechnungslogik der neuen Grundsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland. Da die genauen Steuersätze noch nicht feststehen, kann heute noch nicht berechnet werden, wie hoch die künftige Grundsteuer sein wird.

Aufgrund der komplexen Bewertung übernehmen wir als Spezialisten gern die Steuererklärung für die Grundsteuer für Sie. Kompetent und rechtssicher. Ihre Unterlagen laden Sie uns einfach in ein sicheres, extra entwickeltes Portal oder senden uns diese zu und den Rest übernehmen wir.

Die Erklärungen können zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 abgegeben werden. Lassen Sie uns aber jetzt bereits damit beginnen, so dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt.

Aktuell bieten wir Ihnen die Grundsteuererklärung zum Festpreis an:

  • 500 EUR inkl. USt für Grundstücke in Bundesländern mit Flächenmodell (Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen)
  • 700 EUR inkl. USt für Grundstücke in Bundesländern mit Wertmodell (übrige Bundesländer, z.B. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Nordrhein-Westfalen)

Die Preise gelten je Grundstück (unbebaut, Wohnungen, Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und kleine bis mittlere Gewerbeimmobilien). Bei größeren Einheiten erstellen wir Ihnen gern ein attraktives und individuelles Angebot.

 

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