Sie sind angestellt, selbstständig, haben Kapitaleinkünfte, vermieten oder verpachten, wollen schenken oder haben geerbt? Das Steuerrecht wird immer komplexer und auch für Sie als Privatperson gibt es viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Wir setzen alle zulässigen Werbungskosten an - und Sie profitieren von einer professionellen Bearbeitung.
Einkommensteuererklärung
Ihre Einkommensteuererklärung hat viele Facetten: Angestelltenverhältnis oder Renteneinkünfte, Berücksichtigung von Kindern, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, bis hin zu Kapitaleinkünften, Vermietungstätigkeiten und privaten Veräußerungen.
Wir behalten über Ihre Unterlagen den Überblick und verwalten auf Wunsch auch Ihre wichtigen Verträge, so dass Sie diese auf Anfrage immer griffbereit haben.
Eine grobe Kalkulation der Kosten finden Sie hier.
Vermietung & Verpachtung
Bei Einkünften aus Vermietung & Verpachtung von Geschäftsräumen, Wohn- oder Ferienimmobilien gibt es vieles zu beachten.
Das...
... beginnt bei der korrekten Abschreibungsdauer und bei Möglichkeiten zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung und somit dem Recht auf Vorsteuerabzug,
... geht über Abzugsmöglichkeiten von Instandsetzungsaufwendungen
... bis hin zur korrekten Berücksichtigung von Nebenkostenabrechnungen.
Wir kümmern uns darum, so dass Ihre Kapitalanlage auch im Rahmen der Steuer profitabel ist.
Bitte berücksichtigen Sie als Eigentümer, dass seit 2022 und bei Objektänderungen eine Grundsteuererklärung abzugeben ist.
Eine grobe Kalkulation der Kosten finden Sie hier.
Verschenken & Vererben
Haben Sie geerbt oder sind Sie Schenker bzw. Beschenkter?
Wir bewerten das übergebene Betriebs- und Privat-Vermögen und erstellen Ihre Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärungen.
Eine Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärung oder zumindest eine entsprechende Anzeige ist auch dann anzufertigen, wenn keine Steuer entsteht, da das Vermögen unter den Freibetrag fällt.
Wir stehen Ihnen bei diesen Themen gern zur Seite, so dass alle erforderlichen Erklärungen beim Finanzamt vollständig eingereicht werden.
Sie möchten wissen, wie wir Sie dabei unterstützen können? Sprechen Sie mit uns