Wir informieren Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten unserer Leistungen und die damit verbundenen Vergütungen.
In einer Honorarvereinbarung ist geregelt, dass die Abrechnung grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), auf Basis einer Zeitgebühr und z.B. bei Umgestaltungen pauschal berechnet wird.
Eine erste Kosteneinschätzung können Sie über unsere Honorarrechner erhalten. Das endgültige Honorar hängt von den individuellen Gegebenheiten ab, z.B. von Ihrer Branche, den eingesetzten Systemen oder verwendeten Zahlungsdienstleistern.
Honorarrechner laufende Finanzbuchführung
Honorarrechner laufende Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Honorarrechner Jahresabschluss / Einnahmenüberschussrechnung
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